Unfallschaden, was tun?
Nach einem Verkehrsunfall ist man als Laie schnell überfordert. Das Ereignis steckt einem noch in den Knochen und man weiß gar nicht so recht wie es nun weiter geht.
Wir hoffen, das Sie keine Verletzungen davon getragen haben. Falls ja, empfehlen wir Ihnen sofort einen Arzt oder die Notaufnahme aufzusuchen.
Nach einem Verkehrsunfall mit oder ohne Personenschaden empfehlen wir die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht. Diese kennen sich mit der aktuellen Rechtsprechung aus und können Ihre Rechte und Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung vertreten, Ihre Ansprüche geltend machen und Ihnen in allen rechtlichen Fragen und Pflichten beratend zur Seite stehen.
Sie sollten einen Kfz - Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Der KFZ Sachverständige begutachtet Ihr Fahrzeug, nimmt den Schaden auf, fertigt Lichtbilder der Beschädigungen an und veranlasst ggf. Arbeiten zur Freilegung von Bauteilen oder Vermessungsarbeiten an und sichert Beweise. Das Freilegen von Anbauteilen oder das Vermessen von Achsen dient zur genauen Schadensfeststellung, falls dies der Sachverständige für angemessen hält.
Nach Aufnahme aller Daten und der Besichtigung des Fahrzeugs wird das Gutachten erstellt und Ihnen im Original zugestellt. Gleichzeitig wird ein Exemplar des angefertigten Gutachtens an die gegnerische Versicherung verschickt. Falls ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, erhält dieser das Gutachten und leitet dies an die gegnerische Versicherung weiter und macht Ihre Schadenersatzansprüche geltend.